Programmprozess

Programmprozess

Der Landesverband startet einen umfassenden Struktur- und Programmprozess, an dessen Ende ein umfassendes Grundsatzprogramm und eventuelle Strukturreformen als (satzungsändernde) Anträge auf einer Landesmitgliederversammlung in 2027/2028 eingebracht werden.

Um eine möglichst breite und fundierte Partizipation zu ermöglichen, soll der Prozess von themenspezifischen Bildungsveranstaltungen mit anschließenden Debattenformaten begleitet werden, deren Ergebnisse berücksichtigt werden. Diese sollen niedrigschwellig mit den Basisgruppen, wenn möglich mehreren gemeinsam, durchgeführt werden. Dadurch soll auch insbesondere die allgemeine Theoriekenntnis im Verband gefördert werden.

Zur Umsetzung des Prozesses wird eine Kommission einberufen, welcher ein angemessenes Budget zugeteilt wird, über das sie eigenständig verfügen darf. Sie beschließt über die konkrete Ausgestaltung des Prozesses, bindet aktiv die Basis in ihre Überlegungen ein, beschließt die Anträge, welche der Landesmitgliederversammlung final gestellt werden und berichtet dem Landesrat und den zwischenzeitlich stattfindenden Landesmitgliederversammlungen über den Fortschritt. Alle Basisgruppen können durch geheime Abstimmung aktive Mitglieder des Landesverbandes nominieren, diese müssen nicht aus der eigenen Basisgruppe kommen. Die Basisgruppen werden dazu aufgerufen sich gegenseitig mit ihren Nominierungen abzusprechen. Aus diesen Nominierungen werden vom Landesrat spätestens auf der nächsten Präsenztagung 7 Personen berufen, von denen mindestens 4 FLINTA* Personen sein müssen. Die Delegierten der Basisgruppen müssen sich dabei an den Nominierungen ihrer Basisgruppe orientieren, diese Bindung entfällt erst, wenn keine klare Mehrheit der Basisgruppen für 7 Mitglieder, die alle formalen Kriterien erfüllen, ersichtlich ist. Es dürfen keine zwei Kommissionsmitglieder derselben Basisgruppe angehören, im Zweifel entscheidet der Lebensmittelpunkt. Der Landesrat ist angehalten, Personen auszuwählen, die sich insbesondere durch eine hohe Verlässlichkeit, sehr guten Kenntnissen der Strukturen des Jugendverbandes und einer klaren politischen Agenda auszeichnen. Darauf sollten die nominierten Personen in ihrer Bewerbung eingehen. Die Kommission kann in ihrer Gesamtheit mit 2/3 Mehrheit des Landesrats oder der Landesmitgliederversammlung abgewählt werden, damit geht das Ende des Programmprozesses einher. Einzelpersonen können mit 2/3 Mehrheit der Landesrats oder der Landesmitgliederversammlung abgewählt werden, danach ist ein Ersatz zu wählen. Dieser darf nicht aus einer schon vertreten Basisgruppe kommen, des weiteren ist die Quotierung zu beachten.

Der Kommission wird nahegelegt, sich insbesondere mit folgenden Themen zu beschäftigen:

– dem Parteiverhältnis
– einer umfassenden Analyse der Partei Die Linke
– der Zielsetzung unseres Wirken in der Partei
  – unserer Haltung zu Wahlkämpfen, insbesondere dem Umfang, in welchem wir uns wahltaktisch begründeter Geschlossenheit fügen wollen
– der ideologischen Ausrichtung des Jugendverbandes
– unseren Strukturen
– wie bekämpfen wir Täter:innenschutz und FLINTA* Feindlichkeit in unseren Reihen?
  – wie können Basisgruppen künftig stärker in den Landesverband eingebunden werden?
  – sind unsere Strukturen effizient?
– wie stellen wir die Umsetzung unserer Beschlüsse sicher – was für Konsequenzen folgen, wenn dies nicht passiert?

Für die Selbstbestimmung der Palästinenser:innen

Der Landesverband Baden-Württemberg wird eine sinngleiche Fassung gemeinsam mit weiteren Landesverbänden, an den Bundeskongress übermitteln, dort stellen und die Delegierten auf dem Bundesparteitag dazu auffordern in Einklang mit diesem Beschluss zu handeln.

Wir bestärken den Beschluss des 18. Bundeskongresses »Nie wieder zu einem Völkermord schweigen« und setzen uns gegen jede Zurückweichung hinter diese Beschlusslage ein, ob in Jugendverband oder Partei.
Dort heißt es unter anderem:

Konfrontiert mit einem Völkermord, haben wir als linker Jugendverband versagt. Wir
 haben versagt,
 1. den kolonialen und rassistischen Charakter des israelischen Staatsprojekts,
 der sich von seinen Anfängen bis heute in der Eroberung neuer Gebiete und in der
 Vertreibung ihrer Einwohner:innen ausdrückt, anzuerkennen
 2. die Verbrechen des israelischen Staates, vom Apartheidsystem bis zum Genozid
 in Gaza, unmissverständlich beim Namen zu nennen und zu verurteilen.
 3. die Legitimität der Forderungen von Palästinenser:innen und ihren
 Partner:innen nach vollständiger individueller und nationaler Gleichberechtigung
 und nach einem uneingeschränkten Rückkehrrecht anzuerkennen
 4. alles in unserer Macht Stehende zu tun, um zur Verwirklichung dieser
 Forderung beizutragen.
 
 Als Linksjugend [’solid] gestehen wir hiermit dieses historische Versagen und fordern
 unsere Partei dazu auf, uns hierin zu folgen. Die Unterdrückung des palästinensischen
 Volkes durch Israel ist ein fester Teil des undemokratischen Status quo, der von
 imperialistischen Mächten wie den USA und Deutschland in der ganzen Region
 aufrechterhalten wird. Auch Deutschlands Teilnahme am Genozid in Gaza — durch
 Rüstungsexporte, diplomatische Rückendeckung für Israel und Kriminalisierung von
 Palästinasolidarität — ist motiviert durch imperiale Interessen in der Region und
 nicht durch historische Schuldgefühle oder durch eine Liebe für Menschenrechte oder
 Demokratie. Ebenso muss auch die Befreiung Palästinas als Teil einer breiteren
 demokratischen und sozialistischen Revolution betrachtet werden, die den
 Imperialismus und Kapitalismus aus der Region herauswirft und wirkliche
 Gleichberechtigung und Selbstbestimmung schafft. Es ist unsere Aufgabe als
 Sozialist:innen in Deutschland, die revolutionären demokratischen und sozialistischen
 Bewegungen in der Region zu unterstützen und den deutschen Staat daran zu hindern,
 die Revolution mithilfe seiner Verbündeten in der Region niederzuwerfen und
 demokratische und sozialistische Ansätze zu unterdrücken.
 Die Verwirklichung der oben aufgeführten Aufgaben betrachten wir von nun an als
 unsere Pflicht als sozialistischer und internationalistischer Jugendverband. Alle
 Sprecher:innen unseres Jugendverbands und alle Verbandsmitglieder in Parlamenten und
 Gremien sind verpflichtet, diese Linie deutlich nach außen zu vertreten.


 Weiterhin folgt daraus für uns, den heute am 21.3. öffentlich gewordenen Antrag des
 geschäftsführenden Parteivorstandes der Linkspartei an den nächsten Bundesparteitag
 »Für gleiche Rechte im nahen Osten – gegen jeden Rassismus und Antisemitismus«
 unmissverständlich zurückzuweisen:
 Dieser stellt eine Abschwächung des vor wenigen Monaten im Parteirat beschlossenen
 Antrags »Zeit für Haltung gegen Kriminalisierung der Palästina-Solidarität – Für
 Menschenrechte und Frieden« dar. Außerdem wird durch Formulierungen wie in Zeile 10-
 16 oder 59-62 immer wieder das Handeln der israelischen Regierung verharmlost. Der
 Anspruch an eine Einstufung als Genozid wird auch nicht erfüllt, da laut Antrag
 Menschen, die nicht dieser Einstufung folgen nicht die israelischen Kriegsverbrechen
 leugnen würden (Zeile 21-25). Das ist aus unserer Sicht ein Widerspruch in sich.
 Die Zeilen 100-110 des PV-Beschlusses sind von Heuchelei geprägt. U.a. eine
 neuerdings beschlossene Einführung der Todesstrafe für Palästinenser:innen führt die
 ethnonationale und aparte Charakteristik des Staates Israel und seiner Regierung
 unmissverständlich vor Augen. Es besteht keine juristische Gleichsetzung, die
 „zunehmend in Frage gestellt“ wird. Es besteht unmittelbarer Handlungsbedarf. Dieser
 wird im Beschluss des PV in keinster Weise erwähnt.
 Die Forderung in Zeile 182, 192,  die Grenzen von 1967 anzuerkennen, verschleiert die
 koloniale Expansion des israelischen Staates in dem vorangegangenen Jahren und ist
 daher abzulehnen. Ein Antrag, der sich dieser Expansionspolitik ernsthaft
 entgegenstellen möchte, MUSS diese aber im Gesamten verurteilen.
 Wir verurteilen explizit die im Antrag stehende Relativierung der israelischen
 Kriegsverbrechen, die Gleichsetzung der israelischen Bevölkerung mit »Jüdinnen und
 Juden«, die Bevormundung der Palästinenser*innen in ihrem Widerstands- und
 Befreiungskampf, sowie die Kriminalisierung von Palästinasolidarität und
 Antizionismus.
 Des weiteren stellen wir fest, dass der Begriff „naher Osten“ einen kolonialen
 Ursprung hat und der PV durch Verwendung von diesem koloniale, sowie rassistische
 Narrative reproduziert und legetimiert. Wer den Anspruch hat, antikolonial und
 antirassistisch zu sein, darf derartige Begrifffe nicht verwenden und muss stattdessen
 seinen eigenen verinnerlichten Rassismus hinterfragen. Koloniale Begriffe haben keinen
 Platz in einer Partei, die den Anspruch hat, links zu sein.

 Unsere Sprecher*innen(räte) auf Basisgruppen-, Landes- und Bundesebene sind dazu
 aufgefordert, sich zeitnah öffentlichkeitswirksam entsprechend unserer Beschlusslage zu
 äußern.
 Grundsätzlich Begrüßen wir hingegen die schätzende Anerkennung von progressiven
 Akteur:innen, die sich für eine Überwindung des Nationalstaatsmodell einsetzen. Wir
 möchten die Antragsteller:innen und die gesamte Partei aber dazu ermutigen sich aktiv
 für diese Akteur:innen einzusetzen und sich für einen sozialistischen Staat frei von
 nationaler oder religiöser Definition in Israel und Palästina sowie der ganzen Welt
 einzusetzen.