Programmprozess

Programmprozess

Der Landesverband startet einen umfassenden Struktur- und Programmprozess, an dessen Ende ein umfassendes Grundsatzprogramm und eventuelle Strukturreformen als (satzungsändernde) Anträge auf einer Landesmitgliederversammlung in 2027/2028 eingebracht werden.

Um eine möglichst breite und fundierte Partizipation zu ermöglichen, soll der Prozess von themenspezifischen Bildungsveranstaltungen mit anschließenden Debattenformaten begleitet werden, deren Ergebnisse berücksichtigt werden. Diese sollen niedrigschwellig mit den Basisgruppen, wenn möglich mehreren gemeinsam, durchgeführt werden. Dadurch soll auch insbesondere die allgemeine Theoriekenntnis im Verband gefördert werden.

Zur Umsetzung des Prozesses wird eine Kommission einberufen, welcher ein angemessenes Budget zugeteilt wird, über das sie eigenständig verfügen darf. Sie beschließt über die konkrete Ausgestaltung des Prozesses, bindet aktiv die Basis in ihre Überlegungen ein, beschließt die Anträge, welche der Landesmitgliederversammlung final gestellt werden und berichtet dem Landesrat und den zwischenzeitlich stattfindenden Landesmitgliederversammlungen über den Fortschritt. Alle Basisgruppen können durch geheime Abstimmung aktive Mitglieder des Landesverbandes nominieren, diese müssen nicht aus der eigenen Basisgruppe kommen. Die Basisgruppen werden dazu aufgerufen sich gegenseitig mit ihren Nominierungen abzusprechen. Aus diesen Nominierungen werden vom Landesrat spätestens auf der nächsten Präsenztagung 7 Personen berufen, von denen mindestens 4 FLINTA* Personen sein müssen. Die Delegierten der Basisgruppen müssen sich dabei an den Nominierungen ihrer Basisgruppe orientieren, diese Bindung entfällt erst, wenn keine klare Mehrheit der Basisgruppen für 7 Mitglieder, die alle formalen Kriterien erfüllen, ersichtlich ist. Es dürfen keine zwei Kommissionsmitglieder derselben Basisgruppe angehören, im Zweifel entscheidet der Lebensmittelpunkt. Der Landesrat ist angehalten, Personen auszuwählen, die sich insbesondere durch eine hohe Verlässlichkeit, sehr guten Kenntnissen der Strukturen des Jugendverbandes und einer klaren politischen Agenda auszeichnen. Darauf sollten die nominierten Personen in ihrer Bewerbung eingehen. Die Kommission kann in ihrer Gesamtheit mit 2/3 Mehrheit des Landesrats oder der Landesmitgliederversammlung abgewählt werden, damit geht das Ende des Programmprozesses einher. Einzelpersonen können mit 2/3 Mehrheit der Landesrats oder der Landesmitgliederversammlung abgewählt werden, danach ist ein Ersatz zu wählen. Dieser darf nicht aus einer schon vertreten Basisgruppe kommen, des weiteren ist die Quotierung zu beachten.

Der Kommission wird nahegelegt, sich insbesondere mit folgenden Themen zu beschäftigen:

– dem Parteiverhältnis
– einer umfassenden Analyse der Partei Die Linke
– der Zielsetzung unseres Wirken in der Partei
  – unserer Haltung zu Wahlkämpfen, insbesondere dem Umfang, in welchem wir uns wahltaktisch begründeter Geschlossenheit fügen wollen
– der ideologischen Ausrichtung des Jugendverbandes
– unseren Strukturen
– wie bekämpfen wir Täter:innenschutz und FLINTA* Feindlichkeit in unseren Reihen?
  – wie können Basisgruppen künftig stärker in den Landesverband eingebunden werden?
  – sind unsere Strukturen effizient?
– wie stellen wir die Umsetzung unserer Beschlüsse sicher – was für Konsequenzen folgen, wenn dies nicht passiert?